
Wer in den nächsten Tagen in Spanien oder Italien Bahn fährt oder fliegt, muss mit Ausfällen rechnen. In beiden Ländern sind in den kommenden Tagen Streiks angekündigt, die den Verkehr und das öffentliche Leben beeinträchtigen.
In Spanien streiken am Donnerstag, 29. Oktober, die Lokführer der Staatsbahn Renfe, am Freitag, 30. Oktober, und Montag, 2. November, die der SNCF-Tochter Ouigo. In Italien hat die Gewerkschaft USB für Freitag, 30. Oktober, einen Generalstreik ausgerufen. Die Regierung hat angeordnet, ihn im Verkehrsbereich zu verschieben, die USB hält dennoch daran fest.
Spanien: Sperrung nach Zugunglück, weniger Züge bei Renfe und Ouigo
Unabhängig von den Streiks ist seit einem schweren Zugunglück am Mittwochmorgen die wichtige Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Madrid und der südspanischen Region Andalusien gesperrt. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge in der Provinz Toledo waren mehrere Waggons entgleist und nach aktuellen Angaben mindestens 64 Menschen gestorben. Wie lang die Strecke gesperrt bleiben muss, ist nicht bekannt.
Die Gewerkschaft SEMAF ruft indes zu zwei Streiks auf. Bei Renfe wirft sie Verkehrsministerium, Infrastrukturbetreiber, Bahnsicherheitsbehörde und Renfe vor, Zusagen zu Sicherheit, Unwetterprotokollen und neuen Lokführern nicht umzusetzen. Renfe sieht die eigenen Zusagen erfüllt.
Für den 24-Stunden-Streik hat das Verkehrsministerium Mindestdienste festgelegt. Garantiert sind im Fernverkehr im Schnitt 73 Prozent der Züge, im Regionalverkehr 65 Prozent, bei den Vorortzügen zu Stoßzeiten 75, und sonst 50 Prozent. Für Vorort- und Regionalzüge in Katalonien gelten eigene Vorgaben der Regionalregierung: 66 Prozent zu Stoßzeiten, sonst 33 Prozent. Dennoch können durch den Streik je nach Region und Zeitpunkt 25 bis 67 Prozent der Züge ausfallen.
Ouigo streicht an den beiden Streiktagen zusammen 22 von 77 Zügen, also fast 30 Prozent. Die Verbindung Madrid-Zaragoza-Barcelona ist nicht betroffen. Für den 6. und 9. November sowie den 4. und 8. Dezember hat SEMAF zudem weitere Teilstreiks bei Ouigo angekündigt.
Italien: Streik trotz Anordnung
Die italienische USB protestiert nach eigenen Angaben unter anderem gegen Teuerung und Aufrüstung. Bei Trenitalia, Italo und Trenord ist der Streik von Donnerstag ab 21 Uhr bis Freitag um 20:59 Uhr angesetzt, im Luftverkehr für den ganzen Freitag. An den Flughäfen Pisa und Florenz ist zudem ein Streik des Flughafenpersonals angekündigt.
Rund um Allerheiligen und Allerseelen sind Streiks im Verkehr vom 30. Oktober bis 5. November nicht erlaubt. Auf Drängen der zuständigen Streik-Garantiekommission ordnete Verkehrsminister Matteo Salvini am Dienstagabend an, den Streik in Bahn-, Flug-, Nah- und Seeverkehr sowie bei Taxis zu verschieben. Beschäftigten, die trotzdem streiken, drohen 500 bis 1.000 Euro Bußgeld pro Tag.
Die USB hält die Anordnung für rechtswidrig und will sie nicht befolgen. Die Gewerkschaft will ihre Mitglieder darüber informieren und ihnen die Entscheidung überlassen. Wie viele dem Aufruf folgen, ist offen. Auch die Verkehrsunternehmen gehen unterschiedlich mit der Lage um: In Südtirol ist der Streik bei Bahn und Bus abgesagt, die römischen Verkehrsbetriebe Atac kündigen dagegen weiterhin Einschränkungen an.
Für den Fernverkehr gilt bei Trenitalia eine feste Liste garantierter Züge, Italo hat eine eigene Liste für den 29. und 30. Oktober veröffentlicht. Im Regionalverkehr fahren von 6 bis 9 und von 18 bis 21 Uhr die von den Bahnen benannten Züge. Flüge mit Abflug zwischen 7 und 10 sowie 18 und 21 Uhr sind laut Luftfahrtbehörde ENAC geschützt.
Das sollten Reisende beachten
Fällt ein Zug aus oder ist eine Verspätung von mindestens einer Stunde am Zielort zu erwarten, können Reisende nach EU-Recht zwischen einer Erstattung des Fahrpreises und der Weiterreise wählen. Wer seine Fahrt fortsetzt, hat bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Das gilt auch bei Streiks des Bahnpersonals. Kein Anspruch besteht allerdings, wenn die Verspätung bereits beim Ticketkauf bekannt war. Im Nahverkehr können abweichende Regelungen gelten.
Bei Flugausfällen gibt es Erstattung oder Ersatzbeförderung, gegebenenfalls Betreuung. Streikt das Airline-Personal selbst, muss die Airline laut EuGH grundsätzlich Ausgleich zahlen. Bei Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen kann er entfallen. Das gilt auch, wenn die Streikenden Forderungen stellen, die nur der Staat erfüllen kann – beim italienischen Generalstreik ist das durchaus denkbar.
Die verschiedenen Regelungen und noch offenen Entscheidungen machen die Lage unübersichtlich. Da sich die Situation bis zuletzt ändern kann, sollten Reisende ihre Verbindung kurz vor Abfahrt prüfen und immer Puffer einplanen, um notfalls auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.
(elm/spot)




